AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Böhmer Immobilien
Vorbemerkung
Wir, d.h. die Firma Böhmer Immobilien, widmen uns der Erfüllung unserer Makleraufträge mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der §§ 652 ff. BGB, im Einklang mit den allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätzen und unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.
Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde.
§ 1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise und/oder damit im Zusammenhang stehender Informationen (nachfolgend die „Informationen“ genannt) sind ausschließlich für unsere Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Böhmer Immobilien an Dritte weitergegeben werden.
Die Auftraggeber dürfen die Informationen ausschließlich zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen.
Im Falle einer unbefugten Weitergabe und/oder einer vertragswidrigen Nutzung der Informationen haben wir, die Firma Böhmer Immobilien, Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensanspruchs behalten wir uns vor.
§ 2 Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb von sieben Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
§ 3 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Böhmer Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§ 4 Vertragsabschluss/ Provision
Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) durch unsere Vermittlung und /oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.
Die Provision ist zahlbar sieben Tage nach Rechnungserteilung.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern dann der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Die Provisionssätze richten sich nach dem am Ort der Immobilie üblichen Provisionssatz, soweit im Hauptvertrag nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist.
§ 5 Haftungsbeschränkungen / Schadensersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Böhmer Immobilien, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind.
Soweit die Haftung der Firma Böhmer Immobilien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt drei Jahre.
§ 6 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit in Kenntnis zu setzen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
Nimmt der Auftragsgeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Doppeltätigkeit
Die Firma Böhmer Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf.
Aufhebung, Änderung oder Ergänzungen dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.